Wird bei der Beweglichkeitsprüfung eine Einschränkung im Gelenk festgestellt, ist eine gründliche Untersuchung unerlässlich. Entsprechend dem Befund, wird das Gelenk bei dieser Therapie entsprechend behandelt und mobilisiert. Dieser Behandlungsvorgang ist äußerst wichtig, da eine Muskeldehnung über ein blockiertes Gelenk so gut wie gar nicht möglich ist.
Muskeldehnungen über ein nicht korrekt stehendes oder ein gereiztes Gelenk auszuführen, kann zu erheblichen Schmerzen führen.
Die eigentliche Ursache für Muskelfunktionsstörungen sind sehr oft Gelenkeinschränkungen, sprich Verkürzungen des Kapsel-Band-Apparates.